Satzung

1. Der Kegelabend
1.01.Der Kegelabend findet alle 4 Wochen von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr im "Westfälischen Hof" in 59320 Ennigerloh statt.

2. Beitragssatz
2.01. Der Beitrag beträgt pro Abend und Mitglied € 2,50; zuzüglich der Bahnkosten von € 2,50.
2.02. Bei Abwesenheit ist der relative Durchschnitt der Einnahmen pro Person nachzubezahlen.

3. Strafgebühren
3.01. Unentschuldigtes Fehlen kostet € 15,00 zuzüglich dem Durchschnitt des Abends.
3.02. Wer nach 20.00 Uhr, unentschuldigt, auf der Kegelbahn erscheint muss für die jeweils angebrochenen 30 Minuten € 2,50 zahlen, wenn jemand eher geht, muss er € 1,00 zahlen. Zusätzlich muss der anteilmäßige Durchschnitt gezahlt werden.
3.03. Es darf nicht mit den Schuhen gekegelt werden, mit denen man gekommen ist. Dies bedeutet, dass jeder Kegler mit zwei Paar Schuhen (Straßen- und Turnschuhe) antreten muss. Die „Kegelschuhe“ dürfen nur während des Kegelns getragen werden, so dass die Bahn anschließend wieder mit dem anderen Paar Schuhe verlassen werden muss. Bei Verstoß gegen diese Regelung muss derjenige € 2,50 zahlen.
3.04. Der Fehlwurfkönig des jeweiligen Abends zahlt € 1,50.
3.05. Bei „Alle Neune“ und „Kranz Hand“ zahlen außer dem Werfer alle Kegler € 0,25. In der abendlichen Abrechnung bekommt nur der Werfer einen Strich.
3.06. Die Kugel neben der Bahn aufzusetzen, fallen zu lassen oder wenn die Kugel die Bahn verlässt, kostet € 1,00.
3.07. Die Kugel gebracht zu bekommen kostet € 0,50.
3.08. Eine Pumpe kostet € 0,25.
3.09. Versucht ein Kegler eine geworfene Kugel aufzuhalten und schafft er dieses nicht, so muss er € 1,50 bezahlen. Hält er die Kugel aber auf, so muss der Werfer € 1,50 bezahlen, sowie eine Bahnrunde geben.
3.10. Für jedes verlorene Spiel muss der Kegler € 0,50 bezahlen. (Die beste Hälfte der Spieler muss nichts bezahlen, bei einer ungeraden Anzahl an Mitspielern wird die Verliereranzahl aufgerundet).
3.11. Das Berühren der Schnur (Klingeln) kostet € 0,25.
3.12. Eine Stinna kostet dem Werfer € 0,15.
3.13. Sobald ein Handy klingelt, vibriert, piept oder auch nur in die Hand genommen (egal aus welchem Grund) und damit gespielt wird zahlt der Benutzer € 1,00.
3.14. Ein Lustwurf kostet € 0,50.
3.15. Wer eines der Club-Shirts am Kegelabend oder an sonstigen Kegelveranstaltungen (z.B. Geburtstage, Kegelfeiern, Kegeltour, Partys, .....) nicht sichtbar trägt muss € 3,00 zahlen. Das Geld wird vom Pulligeldjäger sofort eingezogen. Dieses Geld wird vom Pulligeldjäger gesammelt und nach etwa 3 Jahren gemeinsam versoffen.
3.16. Am Ende eines jeden Kegeljahres wird der gezahlte Durchschnitt errechnet. Dieser muss von jedem Mitglied gezahlt werden. Erreicht ein Kegler diese Summe durch seine bezahlten Strafen nicht, dann muss er die Differenz nachzahlen.

4. Klubkegel
4.01. Jedes Mitglied bekommt einen Klubkegel, der bei Austritt zurückzugeben ist.
4.02. Der Verlust des Kegels kostet € 5,00
4.03. Der Kegel muss zu jedem Kegelabend, zu jeder Veranstaltung des Klubs und bei öffentlichen Veranstaltungen (im Rahmen von 5 Kegelklubmitgliedern) mitgebracht/vorgezeigt werden können.
4.04. Wer den Kegel vergisst, muss sofort eine Runde schmeißen.
4.05. Wer mit einem nachgemachten Kegel erwischt wird, muss € 12,50 in die Kasse zahlen.
4.06. Der Pumpenkönig bekommt zusätzlich einen abgesonderten Kegel; den er ebenfalls mit seinem Klubkegel immer vorzeigen können muss (siehe 4.03.)

5. Neuaufnahme
5.01. Über jede Neuaufnahme wird in geheimer Wahl entschieden.
5.02. Jedes Mitglied hat eine gültige Stimme abzugeben.
5.03. Mindestens 3/4 der Klubmitglieder müssen für die Neuaufnahme sein.
5.04. Es dürfen nicht mehr als 12 Mitglieder aufgenommen werden.
5.05. Frauen dürfen nur als Gastkeglerinnen teilnehmen.

6. Austritt
6.01. Bei Austritt hat der Betroffene keine finanziellen Ansprüche.

7. Gastkegler
7.01. Jedes Mitglied darf Gastkegler/-innen mitbringen.
7.02. Gastkegler/-innen müssen bei dem Kegelvater oder Stellvertreter angemeldet sein.
7.03. Gastkegler/-innen zahlen eine Pauschale von € 5,00, die noch am Kegelabend zu entrichten ist.

8. Generalversammlung
8.01. Nach jedem Jahr wird eine ordentliche Generalversammlung durchgeführt, auf welcher der Vorstand bestellt wird.
8.02. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr, jedoch können die Betroffenen wiedergewählt werden.
8.03. Die Generalversammlung wird entweder beim 1. oder 2. Vorsitzenden ausgerichtet.
8.04. In der 51. Kalenderwoche findet ein Weihnachtsessen statt, welches vom Essenswart organisiert wird. Hieran nehmen nur Mitglieder des Kegelvereins teil. Hierbei werden alle Getränke aus der Kegelkasse bezahlt.

9. Sonstiges
9.01. Der zuzahlende Betrag eines Abends wird auf ganze €-Beträge aufgerundet.
9.02. Wer zu spät kommt kann ins laufende Spiel einsteigen.
9.03. Der Fehlwurfkönig muss am nächsten Kegelabend mit einem Seppelhut mit „Gib mir die Kugel“ Aufdruck kegeln. D.h. er muss ihn nur beim Kegeln tragen, am Tisch ist dieses nicht vorgeschrieben. Je Wurf ohne diesen Hut ist eine Strafe von € 0,10 zu zahlen.
9.04. Die Kegeltour wird immer von 2 Beauftragten bestimmt. Es findet im Wechsel eine Tages- und Wochenendtour statt. Damit sich alle früh genug auf den Termin vorbereiten können muss die Terminabsprache bzw. die Terminbekanntgabe mindestens 5 Monate vor Antritt einer Wochenendtour erfolgen. Eine Tagestour kann kurzfristiger geplant werden.
9.05. Wer sich von der Kegeltour bei den Brüdern abmeldet, hat finanzielle Ansprüche. Er bekommt 50 % der Kosten, die von der Kegelkasse getragen werden, erstattet, falls er sich so früh abmeldet, dass für ihn erst gar nicht mitgebucht wird. Falls ein Eigenanteil gezahlt wird, muss er diesen entrichten, falls eine Umbuchung nicht mehr möglich ist.
9.06. Passive Mitglieder (d.h. sie zahlen bei Abwesenheit nicht den Durchschnitt des Abends) müssen 90 % der Kosten einer Kegeltour (Wochenend- und Tagestour) selber bezahlen.

10. Schlussbestimmung
10.01. Diese Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.


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